Allgemeine Geschäftsbedingungen der DESIGNGARAGE WANDLITZ
§ 1 Anwendbares Recht
Bei allen Aufträgen des Auftragnehmers für Werk- und Dienstleistungen aller Art gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, soweit der Auftragnehmer diese nicht schriftlich anerkennt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten stets in ihrer aktuellen Fassung. Ergänzend hierzu ist das Bürgerliche Gesetzbuch anzuwenden. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 2 Angebot und Auftrag
Angebote von Auftraggebern sind für die Dauer von 10 Tagen nach Zugang beim Auftragnehmer unwiderruflich. Angebote des Auftragnehmers sind jederzeit widerruflich, sofern sie nicht bereits vom Auftraggeber angenommen wurden. Mündliche Aufträge und Angebote müssen schriftlich bestätigt werden. Im Zweifelsfall ist ausschließlich das schriftliche Angebot verbindlich.
§ 3 Kündigung
Kündigt der Auftraggeber aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen den Vertrag vor Ausführung des Auftrages, so hat der Auftraggeber eine pauschale Entschädigung in Höhe von 12 Prozent des Nettoauftragswertes zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt es erlaubt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten und auf seine Gefahr die erforderlichen Daten, Objekte und Dokumente für die Ausführung des Auftrages zum Geschäftssitz des Auftragnehmers, Designgarage Wandlitz – Liebenwalder Ende 1, 16348 Wandlitz, zu schaffen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das von ihm gelieferte Material in einem zur Ausführung des Auftrags einwandfreiem Zustand ist. Der Auftragnehmer wird die ihm für die Ausführung der Arbeiten übergebenen Unterlagen, insbesondere Druckvorlagen, mit geschäftsüblicher Sorgfalt auf ihre technische Richtigkeit und Vollständigkeit hin prüfen.
§ 4a Rücksendung angelieferter Daten, Objekte und Dokumente
Die Rücksendung von Daten, Objekten und Dokumenten an den Auftraggeber oder einen Dritten wird für jeden Druckauftrag mit der in der Preisliste veröffentlichten Pauschale zuzüglich der von DESIGNGARAGE-WANDLITZ nach Wahl des Auftraggebers verauslagten Entgelte für Fracht- und Kurierkosten berechnet.
§ 6 Fristen und Termine
Die im Auftrag angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
§ 7 Abnahme
Die Abnahme der vertraglichen Werkleistungen des Auftragnehmers erfolgt durch rügelose Entgegennahme der Leistungen des Auftragnehmers. Erhebt der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Leistungen schriftlich Mängelrügen, gelten die Leistungen als abgenommen. Hierauf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übermittlung der Leistungen nochmals ausdrücklich schriftlich hinweisen. Geringfügige produktionsbedingte Abweichungen von der vereinbarten Produktionsmenge werden vom Auftraggeber als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Auftraggeber nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
§ 8 Nacherfüllung bei Reklamation
Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung) bei Reklamationen. Reklamationen sind nur schriftlich zulässig. Sie haben bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Empfang und Prüfung der Ware zu erfolgen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.
§ 9 Vergütung und Zahlung
Auftragnehmer ist die Designgarage Wandlitz. Rechnungsstellung und Abrechnung erfolgt über diese. Ist Zahlung nach Auslieferung der Ware gegen Rechnungslegung vereinbart, so ist der in Rechnung gestellte Betrag innerhalb von 7 Werktagen auf das angegebene Bankkonto zu entrichten. Erfolgen Zahlungen nicht rechtzeitig, so schuldet der Auftraggeber den gesetzlichen Verzugszins. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für jede Mahnung Pauschalkosten in Höhe von 15,00 Euro zu berechnen.
§ 10 Erfüllungsgehilfen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen den Auftragnehmer nur aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
§ 11 Einbehalt
Der Einbehalt von Seiten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
§ 12 Urheberrechte
Soweit es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um urheberrechtlich geschützte Leistungen handelt, überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte nur insoweit, als dies zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen unbedingt notwendig ist. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn der Auftragnehmer von Dritten infolge Verletzungen von Patent- und Urheberrechten, dem Recht am eigenen Bild oder sonst wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bezüglich des für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung gestellten Materials, insbesondere Druckvorlagen, in Anspruch genommen wird. Dies bezieht sich auch auf alle Erfüllungsgehilfen oder Sonderfachleute, die vom Auftragnehmer eingesetzt werden.
§ 13 Haftung
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber bei positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung bei Arglist und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen, bleibt hiervon unberührt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 14 Fernabsatzgesetz
Unterliegt der zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossene Vertrag den Bestimmungen über Fernabsatzverträge im Sinne des § 312 b BGB, so gilt folgende Widerrufsbelehrung:
Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an die Designgarage Wandlitz, Liebenwalder Ende 1, 16348 Wandlitz.
Zu den Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, so hat er insoweit ggf. Wertersatz zu leisten.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. Soweit der Auftragnehmer Leistungen nach Kundenspezifikation erbringt, besteht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht ist des Weiteren bei Lieferungen von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software ausgeschlossen, sofern die gelieferten Datenträger entsiegelt worden sind.
§ 15 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand 1. März 2010
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